Mehr Steuervorteile für Vereine und gemeinnützige Organisationen ab 2021!
Umfangreiche Verbesserungen im Bereich der bisherigen Vereinsbesteuerung, bei den Gemeinnützigkeitsvorgaben bis hin zum Spendenrecht! > Mehr ...
Registrierkassen-Frist!
Am 31.03.2021 läuft die bisherige Nichtbeanstandungsregelung bei der Nutzung mit PC oder elektronischer Registrierkassen ab. > Mehr ...
Haftungsschutz für Vereinsvorstände!
Das Jahressteuergesetz 2020 brachte für den Vereinsbereich zahlreiche Änderungen und auch u. a. die Anpassung des Übungsleiterfreibetrags sowie des Ehrenamtsfreibetrags. Der Ehrenamtsfreibetrag beträgt seit 01.01.2021 nunmehr 840 Euro pro Jahr. > Mehr ...