Die seit Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung enthält einige Vorgaben, die (leider) auch Vereine und Verbände beachten müssen.
Unabhängig vom Handlungsbedarf zur erforderlichen Umsetzung der EU-Vorgaben auch hier in Deutschland, sollte man sehr genau auf künftige Impressumsangaben achten.
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Schon sehr bald ist es soweit: am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) in Kraft. Sie gilt einheitlich EU-weit und will die individuelle Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten auf einen einheitlichen Level erhöhen und festigen (Datenschutz).
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Es dauert nicht mehr lange bis zum 25.05.2018. Ab diesem Datum gelten europaweit die Vorschriften und Maßgaben nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 30.06.2017.
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