Autor: Prof. Gerhard Geckle | 07.01.2021
Viele Vereine und Verbände, die mit bezahlten Fremdaufträgen für inhaltliche Darstellungen und Präsentationen, etwa für Vereinsflyer, Informationshefte, Zeitschriften bis hin zur eigenen Homepage bezahlte fremde Dienstleister einschalten, müssen grundsätzlich darauf achten, dass von den Vereinen/Verbänden für diese künstlerischen und gestalterischen Tätigkeiten eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe anfallen kann. weiter...