Autor: Prof. Gerhard Geckle | 14.12.2022
Für die Teilnahme im Vereinsinteresse an vielen externen Veranstaltungen, Tagungen, Fortbildungen bis hin zu Sportwettkämpfen können Vereine ihren Mitgliedern, aber auch Nichtmitgliedern, Reisekosten gewähren. Diese können bei Einhaltung der steuerlichen Rahmenbedingungen (§ 9 EStG) steuer- und auch sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden, abzurechnen dann über zeitnahe Reisekostenabrechnungen. weiter...