Autor: Prof. Gerhard Geckle | 19.08.2026 | Bild: Adobe Stock
Wer als Verein oder Verband die neuen „KIs“ einsetzt, auf der Homepage, im Telefonverkehr u.a., muss seit dem 2. August 2026 für den Fall, dass Texte, Inhalte, Grafiken/Bilder damit erstellt oder auch nur verändert werden, auf diese KI- Nutzung und Unterstützung hinreichend hinweisen.
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