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Autor: Prof. Gerhard Geckle | 08.05.2020
Bei laufenden Betriebsprüfungen, auch unabhängig von der Steuerart und von dem geprüften Unternehmen/Betrieb, damit auch vom Verein/Verband, geht es meist schnell darum, zusätzliche Akteneinsicht beim Finanzamt oder bei dem Betriebsprüfungsdienst zu erhalten. Denn gerade, wenn Berater eingeschaltet sind, möchten diese für eine umfassende Beratung des Mandanten auch wissen, wovon das Finanzamt bislang oder auch künftig ausgeht, was alles vom Prüfungsdienst verwertet und aktenmäßig intern niedergelegt wurde. weiter...