Autor: Prof. Gerhard Geckle | 03.03.2025 | Bild: Corbis
Soweit für die ehrenamtliche Mitarbeit in einem gemeinnützigen Museumsverein eine geringe, sehr moderate Stundenvergütung gezahlt wird, liegt eine begünstigte Tätigkeit vor, die die ideelle Zweckverfolgung des Museums betrifft. Bei der Zahlung dieser Beträge durch den gemeinnützigen Museumsverein, mit der Aufgabe der Mitwirkung beim Einlass und der Kasse bei den Öffnungszeiten, liegt kein Arbeits-Entgelt vor, das zu einer Sozialversicherungs-Beitragspflicht für den gemeinnützigen Vereine führen kann.
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