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Autor: Ulrich Goetze
Das Steuerrecht unterscheidet zwischen gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken und regelt die Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigungen.
Vielfältige Steuerbefreiungen oder -begünstigungen werden den anerkannten Organisationen für die Erfüllung von satzungsgemäßen Aufgaben gewährt.
Gefördert werden neben der unmittelbaren Satzungserfüllung auch wirtschaftliche Aktivitäten, wenn diese den Satzungszweck mittelbar fördern oder bestimmte Größenmerkmale nicht überschritten werden. Der Verein hat die Erfüllung der gemeinnützigen Aktivitäten durch seine tatsächliche Geschäftsführung gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. weiter...