Autor: Stefan Wagner
Wenn ein Verein zum eingetragenen Verein (e. V.) werden will, ist es nach §§ 21, 55 BGB erforderlich, dass er sich im Vereinsregister eintragen lässt. Dies ist nur bei Vereinen möglich, die einen nicht wirtschaftlichen, ideellen Zweck verfolgen. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt der Verein seine Rechtsfähigkeit und wird damit zu einer juristischen Person. So grenzt sich der e. V. vom nicht rechtsfähigen Verein nach § 54 BGB ab, der nicht in das Vereinsregister eingetragen wird. weiter...