Wie gehe ich bei der Vereinsgründung sicher vor? Welche Rechtsform soll ich wählen?
Eine Vereinsgründung ist relativ einfach, vorausgesetzt, Sie beachten einige rechtliche und organisatorische Vorgaben, wie z. B. die Erstellung einer Vereinssatzung, die Durchführung der Gründungsversammlung und die Anmeldung des Vereins.
Das Steuerrecht unterscheidet zwischen gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken und regelt die Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigungen.
Vielfältige Steuerbefreiungen oder -begünstigungen werden den anerkannten Organisationen für die Erfüllung von satzungsgemäßen Aufgaben gewährt.
Gefördert werden neben der unmittelbaren Satzungserfüllung auch wirtschaftliche Aktivitäten, wenn diese den Satzungszweck mittelbar fördern oder bestimmte Größenmerkmale nicht überschritten werden. Der Verein hat die Erfüllung der gemeinnützigen Aktivitäten durch seine tatsächliche Geschäftsführung gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.
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Wenn ein Verein zum eingetragenen Verein (e. V.) werden will, ist es nach §§ 21, 55 BGB erforderlich, dass er sich im Vereinsregister eintragen lässt. Dies ist nur bei Vereinen möglich, die einen nicht wirtschaftlichen, ideellen Zweck verfolgen. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt der Verein seine Rechtsfähigkeit und wird damit zu einer juristischen Person. So grenzt sich der e. V. vom nicht rechtsfähigen Verein nach § 54 BGB ab, der nicht in das Vereinsregister eingetragen wird.
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