Der
Vorstands-Haftungsfreibetrag soll angehoben werden!
Es gibt einen interessanten
Vorstoß durch einen Gesetzentwurf des Bundesrates über
haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche
Vereinstätigkeiten. Rechtsgrundlage hierfür sind die §§ § 31a und
31b BGB. > Mehr ...
Die Nutzung des
Übungsleiterfreibetrags und Ehrenamtsfreibetrags durch gemeinnützige
Vereine ab 2025
Diese schriftliche und
unterschriebene Bestätigung muss nun auch für 2025 von dem
eingesetzten Übungsleiter dem Verein als Arbeitgeber vorliegen. >
Mehr ...
Bestellung eines Notvorstands
nach § 29 BGB
Wenn in einem Verein kein
handlungsfähiger Vorstand nach § 26 BGB mehr vorhanden ist, kommt
man schnell auf den Gedanken, dass ein Notvorstand nach § 29 BGB zu
bestellen ist. > Mehr ...
Veröffentlichung
personenbezogener Daten im Vereinsregister sind zu dulden
Der Fall des OLG betraf den
Geschäftsführer einer GmbH, lässt sich aber auf den Vorstand eines
e. V. entsprechend übertragen. > Mehr ...