Autor: Prof. Gerhard Geckle | 10.02.2021
Mitgliedsbeiträge von Vereinsmitgliedern tragen auch dazu bei, dass ein Verein damit seine ihm obliegenden gemeinnützigen Aufgaben und Zwecke nach dem Satzungszweck erfüllen kann. Bedingt durch die schwierige Corona-Krise konnten vielfach Vereine ihr Leistungsangebot nicht erfüllen, viele der üblicherweise angebotenen Nutzungsmöglichkeiten nicht mehr anbieten. Besonders bei Sportvereinen wirkte sich dies sehr stark aus, da wegen der Corona-Krise vieles unterbleiben musste, Sportstätten, Hallen, Trainingsplätze etc. eben nicht von den Mitgliedern genutzt werden konnten. weiter...