Autor: Stephan Wilcken | 05.11.2020

Der Mindestlohn wird 2021 und 2022 steigen

Der Mindestlohn wird, nachdem die so genannte Mindestlohnkommission eine Empfehlung ausgesprochen hat, durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung festgesetzt. Auch dieses Mal folgt die Regierung der Empfehlung der Mindestlohnkommission.
Bild: Adobe Systems, Inc.

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Der Mindestlohn steigt verbindlich in vier Stufen in den nächsten zwei Jahren.

Er erhöht sich

zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro,

zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro,

zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro und

zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro

brutto je Stunde.

 

Dies hat im Einzelfall Auswirkung vor allem auf die geringfügig Beschäftigten, deren Arbeitszeit muss gegebenenfalls verkürzt werden, um in der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Privilegierung als so genannte 450 Euro-Kräfte zu bleiben.

Sie müssen hier rechtzeitig die entsprechenden Arbeitsverträge anpassen.