Reisekostenabrechnung 2024

Bild: Adobe Stock Inc.
Deutschland ist mit Unsicherheiten in das Jahr 2024 gestartet. Das geplante Wachstumschancengesetz lag rund ein Vierteljahr beim Vermittlungsausschuss. Dadurch war lange nicht klar, in welche Höhe die Verpflegungspauschale für Inlandsreisen von Beschäftigten anzusetzen ist. Nun hat das Gesetz am 22.03.2024 den Bundesrat passiert. Die Pauschalen wurden am Ende nicht geändert.
Heraufgesetzt wurde lediglich der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer, die im Fahrzeug übernachten. Diese Pauschale dürfte jedoch für Vereine in der Regel nicht relevant sein.
Aus dem Vereinsalltag
Im Januar 2024 nimmt ein Düsseldorfer Basketballclub am Wochenende mit seinen Aktiven an einem Vergleichswettkampf in Berlin teil. Die Sportler werden von einer angestellten Trainerin des Vereins begleitet. Die Reise beginnt am Freitag um 16:00 Uhr und endet am Sonntag um 18:00. Die Übernachtungskosten trägt der Verein. Verpflegung gibt es nicht.
Nach Beendigung der Reise stellt die Trainerin eine Verpflegungspauschale in Höhe von 64 Euro in Rechnung. Der Betrag setzt sich aus ihrer Sicht aus 16 Euro jeweils für den An- und Abreisetag und 32 Euro für den vollen Abwesenheitstag zusammen – so hatte es der Gesetzgeber ursprünglich vorgesehen.
Die Erhöhung der Inlandspauschale wurde jedoch vom Vermittlungsausschuss buchstäblich „einkassiert“. Entsprechend sind weiterhin die Verpflegungsmehraufwendungen von 2023 anzuwenden.
Das hat bei der Abrechnung für viel Verwirrung gesorgt und ist der Grund, warum der Verein lediglich 56 Euro zahlt. Der Trainerin stehen für den An- und Abreisetag jeweils 14 Euro und für den Samstag 28 Euro zu.
Für Inlandsreisen gibt es für das Abrechnungsjahr 2024 keine Änderungen. Eine geplante Erhöhung der Inlandspauschale wurde vom Vermittlungsausschuss gestrichen.
Dauert die Reise länger als acht Stunden, beträgt die Reisekostenpauschale 2024 daher auch weiterhin 14 Euro. Diese Pauschale kann bei mehrtägigen Reisen ebenfalls für den An- und Abreisetag angesetzt werden. Bei einer Abwesenheit ab 24 Stunden bleibt es bei einer Pauschale von 28 Euro.