Zahlungsverzug im Verein

Bild: Corbis
Aus dem Vereinsalltag
Der Kassierer eines norddeutschen Musikvereins hat eine Mahnung des Vermieters erhalten. In den vergangenen Monaten wurde die Miete mehrfach verspätet überwiesen. Jetzt ist der Verein bereits vier Wochen überfällig. Die finanzielle Situation im Verein ist angespannt. Der Hauptsponsor hat kein Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit. Die Mitglieder zahlen zum Teil schleppend. Darüber hinaus gibt es noch Außenstände, die der Verein aufgrund von Auftritten bei verschiedenen Events in Rechnung gestellt hat. Der Kassierer klagt dem Vermieter sein Leid. Der will davon jedoch nichts hören.
HÄUFIGE PROBLEME IN DER VEREINSARBEIT In der Vereinsarbeit kommt es oft zu Pannen im Zusammenhang mit Zahlungen: Schleppender Zahlungseingang von Mitgliedsbeiträgen Der Verein hat Forderungen an Mitglieder. Die bezahlen jedoch nicht fristgerecht. Zahlungsverzug von Debitoren Die Zahlungsmoral von externen Schuldnern lässt zu wünschen übrig. Lasches Mahnwesen Aus Zeitmangel werden offene Beträge nicht konsequent angemahnt. Falsche Rücksichtnahme Um Mitglieder nicht zu verärgern, sind Vereinsverantwortliche häufig zurückhaltend und fordern ausstehende Mitgliedsbeiträge nicht mit der notwendigen Konsequenz. Insbesondere bei notorischen Spätzahlern ist Rücksichtnahme nicht angebracht. Finanzielle Engpässe Finanzielle Engpässe können lang- oder kurzfristig auftreten. Insbesondere langfristige Engpässe erfordern in der Regel einschneidende Maßnahmen. |
So können Vereine Außenstände schneller eintreiben
Haben Vereine schleppende Zahlungseingänge zu beklagen, muss unbedingt das Mahnwesen verschärft werden. Sowohl Mitgliedsbeiträge als auch alle sonstigen Forderungen sollten bei Fälligkeit zügig angemahnt werden. Das kann schriftlich, telefonisch oder im Gespräch erfolgen. Mündliche Mahnungen sind häufig zeitaufwendig und unter Umständen nervenaufreibend, jedoch meistens effektiv. Während die Papiermahnung möglicherweise im Abfall landet, muss der Schuldner im Gespräch Rede und Antwort stehen. Das ist vielen Menschen unangenehm, sodass zeitnah gezahlt wird.
Einige Vereine haben sog. Zahlungsverweigerer in ihren Reihen zu beklagen. Bleiben Mahnungen erfolglos, können die Androhung des Ausschlusses geprüft und/oder ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden.
HINWEIS Die Fälligkeit von Mitgliedsbeiträgen ergibt sich indirekt aus der Satzung bzw. Beitragsordnung. Dort sind in der Regel die Zahlungstermine für die Beiträge festgelegt. Verzug tritt ein, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht bis zu dem dort angegebenen Termin erfolgt.
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Mahngebühren und Verzugszinsen
Im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug sollte man sich auch Gedanken über Mahngebühren machen. Schließlich sind Mahnungen mit Arbeitsaufwand und Kosten (beispielsweise Papier und Porti) verbunden. Zumindest bei Drittschuldnern sollten nach Fälligkeit Verzugszinsen verlangt werden.
HINWEIS Verzugszinsen sind eine Art „Strafe“ wegen verspäteter Zahlung. |
Einmalzahlungen von Beiträgen
Werden Mitgliedsbeiträge halb- oder vierteljährlich abgebucht, ist es einen Versuch wert, Mitglieder zu Einmalzahlungen zu Beginn des Jahres zu bewegen. In den meisten Vereinen gibt es gut situierte Mitglieder, die dem möglicherweise auf freiwilliger Basis zustimmen.
Lastschriftverfahren
Das SEPA-Lastschriftverfahren (vormals Einzugsermächtigungen) ist zwar für die Vereinsverantwortlichen mit zusätzlichem Aufwand verbunden, jedoch ein probates Mittel, Zahlungsverzug vorzubeugen. Im Rahmen des Lastschriftverfahrens haben die Verantwortlichen die Möglichkeit, das dem Verein zustehende Geld pünktlich vom Konto des Mitglieds bzw. Schuldners abzubuchen und somit dem eigenen Konto zuzuführen. Dazu benötigt man im Vorfeld die Erlaubnis des Kontoinhabers in Form eines Lastschriftmandats. Vorteile hat nicht nur der Zahlungsempfänger, sondern auch der Schuldner. Er bzw. sie muss sich nicht um die Überweisung kümmern und läuft nicht Gefahr, eine fällige Rechnung zu übersehen.
HINWEIS Kurse, die im Verein angeboten werden, oder Fanartikel, die verkauft werden, lässt man sich grundsätzlich im Voraus bezahlen. |