Sozialversicherungsmeldungen: SV-Net läuft aus!

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Meldungen zur Sozialversicherung müssen daher nach Registrierung über das Meldeportal SV-Meldeportal weitergeleitet werden.
Vereine oder Verbände, die keine Entgeltabrechnungssoftware bislang einsetzten oder die Gehaltsabrechnungen auch nicht über Lohnbüros bzw., an beauftragte Steuerbüros dafür vergeben haben, müssen zunächst beachten, dass zum 31. März 2024 das Portal sv-net für die eigenen Meldungen der Vereine /Verbände an zur Sozialversicherung abgeschaltet wird. Nunmehr muss man sich umgehend zum neuen Portal, dem SV- Meldeportal anmelden und registrieren lassen.
Das neue Portal bietet u.a. eine Online-Datenspeicherung, auf dem zentral alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen gespeichert werden können und zudem einfache, barrierefreie Benutzeroberfläche an.
Allerdings muss man sich als Verein zuvor als Benutzer über ein Elster-Zertifikat registrieren lassen. Wer sich nun „sputet“ und mit dem neuen Meldeportal weitermachen will, hat finanzielle Vorteile. Bei Registrierung vor dem 31. März 2024 kann man das Portal für das Jahr 2024 kostenfrei nutzen. Ab 1. April 2024 bzw. dann ab 1 Januar 2025 für Anmeldungen vor Ende März 2024 fällt eine Nutzungsgebühr in Höhe von 36 € netto, also zuzüglich USt dann, auch beim Verein an. Dies dann immerhin für einen dreijährigen Nutzungszeitraum.
Man sollte jedoch wissen, dass auch das neue Portal keine Sozialversicherungsabrechnungen durchführen kann und damit auch keine Gehaltsabrechnungen für Vereins-Beschäftigte.
Es geht nur um die oft auch zeitbezogen erforderlichen eigenen Meldungen des Vereins /Verbands in seiner Arbeitgeberstellung, etwa Beitragsnachweise etc.