Autor: Hartmut Fischer | 08.03.2023

Ist die Satzung noch zeitgemäß?

Die Satzung kommt bei den meisten Vereinen nur ins Spiel, wenn es Streit gibt. Denn die Satzung gibt die meisten Entscheidungskriterien vor und kann auch oft etwas anderes bestimmen, als das Gesetz vorschreibt.
Bild: Adobe Stock

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Doch kommt es im Verein zum Eklat, stellt sich oft heraus, dass die Satzung uralt ist und viele Fragen, die sich heute ergeben, nicht beantwortet. Darum sollte man gezielt an die Überarbeitung der Satzung gehen.

 

Eine Kommission einrichten

Zunächst sollten Sie eine Kommission einrichten, die sich mit der Satzung befasst. Sie sollte die Satzung grundsätzlich prüfen und als Sammelstelle für Änderungswünsche der Mitglieder dienen.

Das Team sollte aus Mitgliedern bestehen, die sich auch im Satzungsrecht auskennen. Auch ein Mitglied des Vorstands sollte Mitglied der Kommission sein.

 

 

 

Fragen, die die Kommission klärt

Die Kommission prüft die Satzung insgesamt. Der Schwerpunkt sollte darauf gerichtet werden, ob die Satzung noch zeitgemäß ist.

In vielen Satzungen sind beispielsweise die Regelungen über die Form einer Mitgliederversammlung nicht mehr aktuell und lassen eine virtuelle Versammlung nicht zu. Hier sollte die Satzung dahingehend ergänzt und das Prozedere festgelegt werden.

Wenn die Satzung bereits Regelungen für eine virtuelle Versammlung enthält, sollte geprüft werden, ob die Einladungsvorschriften auch entsprechend angepasst wurden.

Auch sollte überprüft werden, ob die für bestimmte Entscheidungen satzungsgemäß festgelegten Abstimmungsregeln noch zeitgemäß sind.

 

Anträge der Mitglieder

Die Mitglieder sollten informiert werden, dass es eine Satzungskommission gibt und wie man dort Vorschläge zur Satzungsänderung einreichen kann. Weisen Sie aber darauf hin, dass ein Antrag an die Kommission noch keinen Antrag zur Mitgliederversammlung darstellt.

Die Kommission prüft die eingehenden Vorschläge. Zunächst klärt man, ob die gewünschte Änderung juristisch zulässig ist. Wenn nicht, wird das Mitglied informiert, dass der Vorschlag so nicht umgesetzt werden kann.

Unter Umständen wird darauf hingewiesen, wie der Vorschlag umformuliert werden kann, um ihn als Änderungsvorschlag auf der Mitgliederversammlung behandeln zu können.

Im zweiten Schritt diskutiert man, ob die Änderung Sinn macht oder ob es eine bessere Lösung gibt. Auch hier sollte das Mitglied über das Ergebnis der Beratungen informiert werden.

In den Mitteilungen an die Mitglieder sollten Sie aber darauf hinweisen, dass der Antrag trotz Bedenken der Kommission selbstverständlich eingereicht werden kann.

Vorschläge, die die Kommission für zielführend hält, werden entsprechend vorbereitet (siehe nächstes Kapitel) und an das Mitglied zurückgegeben.

 

Vorbereitungen

Für die von der Kommission als sinnvoll eingestuften Vorschläge bereitet die Kommission den Antrag für die Mitgliederversammlung vor. Hierzu wird eine Formulierung für die neue Satzung entwickelt.

 

Für den Antrag sollte die genaue Bezeichnung der zu ändernden Stelle in der alten Satzung genannt und der dort befindliche Text wiedergegeben werden. Danach folgt der Vorschlag für die neue Satzung (Beispiel: Artikel 6, Absatz 2, 1. bis 3. Satz mit folgendem Text „……“ soll geändert werden in „……“).

Bei Vorschlägen der Kommission wird der Antragsentwurf entsprechend der noch gültigen Satzung für eine Mitgliederversammlung als Vorschlag eingereicht.

Bei Vorschlägen der Mitglieder werden die Entwürfe an das vorschlagende Mitglied mit einigen Hinweisen zur Einreichung für die Mitgliederversammlung zurückgegeben. Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag zur Satzungsänderung vom Mitglied abgegeben werden muss.

In der Versammlung sollte ein Kommissionsmitglied kurze Bewertungen der Anträge abgeben und den Beschluss oder die Ablehnung empfehlen.