Autor: Stefan Wagner | 02.11.2021

Autorisierung eines Elternteils zur alleinigen Wahrnehmung elterlicher Vertretungsbefugnisse durch Erteilung einer Vollmacht

Kernaussagen der Entscheidung: Eltern üben das gemeinsame Sorgerecht für ihr minderjähriges Kind aus, woraus sich die gesetzliche Gesamtvertretung beider Elternteile ergibt.
Bild: Fotolia, LLC.

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  • Dabei kann einem Elternteil zur alleinigen Wahrnehmung durch Erteilung einer Vollmacht die elterliche Vertretungsbefugnis insgesamt übertragen werden.
  • Daraus ergeben sich insbesondere Kontrollbefugnisse und -pflichten und gegebenenfalls auch Mitwirkungspflichten des vollmachtgebenden Elternteils.
 

Probleme in der Vereinsarbeit mit Minderjährigen

In der Vereinsarbeit gibt es immer wieder Streitigkeiten zwischen Vereinen und Eltern minderjähriger Kinder. Dies beginnt schon bei der Anmeldung des Minderjährigen im Verein und dem Ausfüllen des Aufnahmeantrags. Die Probleme gehen weiter bei der Anmeldung zum Trainingslager oder zur Ferienfahrt usw.

Vereine sind in diesen Fällen gut beraten, sorgfältig darauf zu achten, dass die Anmeldung von beiden Elternteilen unterschrieben worden ist. Die u. a. Entscheidung verdeutlicht nochmal das Gesamtvertretungsrecht beider Elternteile. Auch wenn dies in der Praxis als lästig und „kleinkariert“ angesehen wird, sollte ein Verein hier nicht lockerlassen.

Auch dem Argument, dass man ja nicht wissen könne, wer in der heutigen Zeit das Sorgerecht über einen Minderjährigen hat, da man dies ja nicht nachprüfen könne, lässt sich zum Beispiel im Aufnahmeantrag durch folgende Regelung entgegnen:

 

Ich/wir als der/die gesetzliche/n Vertreter/-in genehmige/n hiermit gemäß § 108 Abs. 1 BGB den Beitritt für mein/unser Kind und übernehme/n bis zum Eintritt der Volljährigkeit (18. Lebensjahr) die persönliche Haftung für die Beitragspflichten meines/unseres Kindes gegenüber dem Verein.

Wir erklären uns damit einverstanden, dass unser Kind an den Mitgliederversammlungen des Vereins teilnimmt und dort das Stimmrecht gemäß § xx Satzung ausübt.

Mit der Übernahme von Vereinsämtern durch unser Kind erklären wir uns einverstanden/nicht einverstanden.

In Notfällen sind wir jederzeit erreichbar unter folgender Festnetz-/Mobilnummer: ________________________, die der Verein den zuständigen Übungsleitern/Betreuern zur Verfügung stellen wird.

( ) Wir __________________________  (Name von Vater und Mutter) sind die Eltern des o. g. Kindes, uns steht das gemeinsame Sorgerecht zu.

( ) Ich, __________________________, bin die Mutter/der Vater des o. g. Kindes und allein sorgeberechtigt. Änderungen des Sorgerechts werde ich dem Verein unverzüglich anzeigen.

 

Fundstelle: Bundesgerichtshof (BGH), Urteil v. 29.04.2020, Az.: XII ZB 112/19