Autor: Prof. Gerhard Geckle | 10.09.2020

Die neue elektronische Mitgliedsbestätigung

Da geht es dieses Mal nicht um unsere Mitglieder im Verein/Verband und die dafür geltenden BGB-Vorgaben, sondern um den Verein in seiner Arbeitgeberfunktion.
Bild: Adobe Systems, Ic.

Bild: Adobe Systems, Ic.

Denn ab 2021 soll es keine Papierbescheinigungen von den Krankenkassen mehr geben, stattdessen erhalten auch die Vereine als Arbeitgeber für ihre künftigen Beschäftigten bei Arbeitsaufnahme eine elektronische Rückmeldung zu diesem jeweiligen im Verein beschäftigten Krankenkassenmitglied. Durch die Anmeldung bei Beschäftigungsbeginn, bei gleichzeitiger An- und Abmeldung, auch beim Krankenkassenwechsel von Vereinsangestellten, erfolgt dann die elektronische Rückmeldung der Krankenkasse mit der Mitteilung, ob eine Mitgliedschaft besteht, auch zudem das wichtige Beginndatum.

Aufpassen für Beschäftigte mit familienversicherten Beschäftigten im Verein. Da man über Familienversicherungen keine Krankenkassenmitgliedschaft erwerben kann, muss darauf geachtet werden, ob doch noch eine Rückmeldung elektronisch kommt, dass dies über eine zutreffende Krankenkasse läuft. Sonst bei Negativmeldung die Anmeldung stornieren und die richtige gesetzliche Krankenkasse ermitteln.

 

Sollten Privatversicherte im Verein beginnen, kommt automatisch sofort die elektronische Rückmeldung, dass keine Mitgliedschaft besteht.

Man wird davon ausgehen, dass die bei Vereinen im Einsatz befindlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramme dies dann mitberücksichtigen werden ab Jahresbeginn 2021.

Weniger Papier bei den Lohnunterlagen, ob es einfacher wird abzuwarten!

(Quelle: 7. SGB lV-Änderungsgesetz)