Die Elektromobilität im Vereinsbereich

Bild: MEV Verlag
Nun gibt es sogar ein besonderes „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektro-Mobilität im Straßenverkehr“ mit einem neuen zusätzlichen § 3 Nr. 45 EStG u. a. im Einkommensteuergesetz.
Man versucht alles zu erfassen – bis hin zur möglichen steuerfreien Überlassung von Ladeboxen – für die Gewährung besonderer Steuervorteile bei Anschaffung von begünstigten Vereinsdienstfahrzeugen als Elektro- oder Hybridfahrzeuge.
Auch gibt es einige interessante kleinere Pauschalen, die man je nach Nutzung durch Beschäftigte/Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigen kann.
Was dabei steuerfrei bleiben kann – auch darüber informiert nun ein aktuelles BMF-Schreiben vom 29.09.2020, IV C 5-S 2334/19/10009; das vollständige BMF-Schreiben kann auch über die Internetseite des Bundesfinanzministeriums eingesehen werden.