Verein als Arbeitgeber – was kommt raus bei Steuerprüfungen?

Bild: Adobe System, Inc.
Meist durch angekündigte, übliche Lohnsteuerprüfungen, aber gelegentlich im Vereinsbereich auch durch die sogenannte Lohnsteuer-Nachschau.
Dies auch völlig getrennt von den Aktivitäten und regelmäßigen Sozialversicherungsprüfungen mit dem Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Je nach Beschäftigtenzahl kommt manchmal zunächst im Frühjahr die Ankündigung der Lohnsteuerprüfung durch das örtliche Finanzamt am Vereinssitz. Dann zeitlich versetzt auch noch die sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung.
Obwohl es sogar eine gesetzliche Ermächtigung gibt, finden nur in sehr wenigen Ausnahmefällen gemeinsame Prüfungen für Steuer und Sozialversicherung statt.
Die Bilanz der Lohnsteuerprüfung in Deutschland hört sich nicht schlecht an. Für das abgelaufene Kalenderjahr 2018, so die aktuelle Mitteilung hierzu, wurden Mehrergebnisse von 793,4 Mio. Euro erzielt. Insgesamt 96.338 Arbeitgeber wurden 2018 geprüft, eine relativ große Anzahl.
Es waren hierbei 2.016 Prüfer tätig und im Einsatz. Insgesamt sind mit den Vereinen und Verbänden als Arbeitgeber weit über 2,5 Mio. an Arbeitgebern bundesweit registriert.
Fundstelle: Bundesfinanzministerium, Meldung v. 17.04.2019
Daher: Vereine sollten bei Beschäftigungsverhältnissen unbedingt umfassend und aktuell Vergütungen richtig abrechnen. Denn Nachforderungen kosten nicht nur einen häufig nicht einkalkulierten Steuermehraufwand, hinzu kommt leider oft die zusätzliche Verzinsung für die festgestellten Mehrsteuern.