Autor: Online-Redaktion verein-aktuell.de | 17.07.2018

VBG-Beitrag – so kann der Verein für den Haushalt 2018 planen

Mitte Mai 2018 wird der Beitrag jedes Vereins mit Angestellten zur gesetzlichen Unfallversicherung wieder fällig. Er wird als einziger Beitrag in der Sozialversicherung nachträglich und nur einmal pro Jahr berechnet. Umso wichtiger ist es, dass die entsprechenden Mittel für den Beitrag 2017 im Vereinshaushalt des kommenden Jahres bereitstehen. Mit diesen Hinweisen kann der Vereinsvorstand das erforderliche Haushaltsvolumen berechnen.
Bild: Corbis

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Der Beitrag für 2016 ist sicher längst bezahlt. Manche Vereine werden eventuell nicht bemerkt haben, dass die VBG den Beitragsfuß zum vierten Mal in Folge seit 2014 gesenkt hat.  Er beträgt für 2016 3,90 Euro (statt 4,00 Euro in 2015) und ist damit 2,5 Prozent günstiger als im Vorjahr. 2012 mussten die Vereine ihren Beitrag noch auf der Basis eines Beitragsfußes von 4,80 Euro zahlen.


Planungsdaten für 2018


Freiwillig versicherte Ehrenamtsträger
Der Beitrag für freiwillig versicherte Ehrenamtsträger ist von 3,00 Euro im Jahr 2015 auf 3,20 Euro im Jahr 2016 gestiegen.  Aktuell wird er aber nicht weiter ansteigen, da dieser Beitrag auch für 2017 unverändert auf 3,20 Euro festgesetzt wurde. Hier hat der Vorstand also bereits Planungssicherheit für den kommenden Haushalt. Falls der Verein seine Ehrenamtler für diese Versicherung angemeldet hat, kann er bereits jetzt den Gesamtbeitrag ausrechnen.

Mindestbeitrag
Der Mindestbeitrag für Vereine mit besonders geringen Lohnsummen oder einem besonders geringen Risiko ist in der Satzung der VBG geregelt. Er wird daher nicht jedes Jahr neu berechnet und festgesetzt. Der Mindestbeitrag beträgt seit mehreren Jahren 48,00 Euro. Dieser Wert wird auch für 2017 gelten.

 

ACHTUNG
Neue Gefahrklassen


Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung für Beschäftigte wird nicht nur von den Arbeitsentgelten, sondern auch von den Gefahrklassen beeinflusst. Tierschutz- und Sportvereine werden in diesem Jahr nur bei genauem Nachrechnen bemerkt haben, dass der Beitragsfuß gesunken ist. Denn für sie ist ein anderer Faktor der Beitragsbemessung, die Gefahrklasse, seit 2012 laufend gestiegen.

Ab 2017 verändern sich die Gefahrklassen und damit auch der Beitrag für alle Vereine.

 

Mit welchen Veränderungen zu rechnen ist, zeigt die nachfolgende Tabelle: